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Finanzielle Unterstützung

Betriebliches Praktikum

Falls die Qualifikationen eines Bewerbers oder einer Bewerberin nicht eindeutig einschätzbar sind, bietet sich eine praktische Erprobungsphase im Unternehmen an. Dies ermöglicht es Ihnen, einen Eindruck von der Person zu gewinnen, die möglicherweise Ihr neuer Mitarbeiter oder Ihre neue Mitarbeiterin wird. Zusätzlich bietet diese Phase auch dem Bewerber oder der Bewerberin die Gelegenheit, bestimmte Fähigkeiten und Wissen zu erlangen.

Wichtig: die Arbeitserprobung muss vor dem Beginn beim Arbeitgeber-Service beantragt werden.

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Eingliederung zu erhalten, wenn Sie Stellen mit Personen besetzen, die arbeitslos bzw. arbeitssuchend sind oder Bürgergeld empfangen. Die Höhe und Dauer dieser Förderung hängen von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von den Herausforderungen, die eine potenzielle Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt hat. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf dem EGZ besteht.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Ansprechpartner beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit zur Verfügung.

Wichtig: der Eingliederungszuschuss (EGZ) muss vor dem Arbeitsantritt der Person beantragt werden. 

Flyer
Förderung der Arbeitsaufnahme

Antragstellung und Fragen

Zur Beantragung der Förderungen und für weitere Informationen zu finanziellen Hilfen können Sie sich gerne an unseren Arbeitgeber-Service wenden.

Telefon:  Hotline 0800/4 5555 20 (kostenfrei) 
E-Mail: Weiden.142-Arbeitgeber-Service(at)arbeitsagentur.de

Weitere Informationen zu finanziellen Hilfen und Unterstützung erhalten Sie unter

Finanzielle Hilfen für Unternehmen