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FAQs

Überblick

Antworten auf häufige Fragen

Ich bin krank und kann nicht zu meinem Termin im Jobcenter erscheinen. Wie soll ich mich verhalten?

Teilen Sie uns umgehend mit, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können. 

Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Bitte achten Sie darauf, dass diese Krankschreibung in Papierform innerhalb von 3 Werktagen bei uns im Jobcenter eingeht, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Das Gleiche gilt für stationäre Aufenthalte, legen Sie auch hier bitte die Aufenthaltsbescheinigung dem Jobcenter vor.
 

Ich soll zur Probe arbeiten. Was muss ich beachten?

Informieren Sie rechtzeitig vor Beginn der Probearbeit Ihren/Ihre Arbeitsvermittler/in, damit Ihnen die notwendigen Unterlagen zugesandt werden können.

Muss ich dem Jobcenter mitteilen, wenn ich ein paar Tage nicht erreichbar bin?

Sie müssen dem Jobcenter mindestens eine Woche vorher mitteilen, dass Sie längere Zeit nicht erreichbar sind. Das Jobcenter muss zustimmen. Nur dann bekommen Sie Bürgergeld, auch wenn Sie abwesend sind. 

Sie können drei Wochen pro Jahr nicht zu Hause sein. Wenn Sie länger abwesend sind, bekommen Sie kein Bürgergeld mehr.

Ich benötige weitere Hilfen für die Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme, wohin kann ich mich wenden?

Zu Unterstützungsmöglichkeiten für die Arbeitssuche und -aufnahme berät Sie gerne Ihr/e Arbeitsvermittler/in.

Welche Fördermöglichkeiten kann ein/e Arbeitgeber/in erhalten, wenn ich eingestellt werde?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn er Sie einstellt. Da dies jedoch immer nur für den Einzelfall entschieden werden kann, kontaktieren Sie bitte Ihren/Ihre Arbeitsvermittler/in.

Ich habe eine Arbeit gefunden, bekomme ich trotzdem noch Unterstützung vom Jobcenter?

Falls Sie Ihren Lebensunterhalt durch Ihr Einkommen alleine nicht bestreiten können, gewährt Ihnen das Jobcenter auch weiterhin zusätzlich Bürgergeld. Unsere Leistungsabteilung prüft Ihren Anspruch. Die Höhe der Zuzahlung orientiert sich an Ihrem Bedarf bzw. der Einkommenshöhe.

Was ist ein Kooperationsplan?

Wir schließen mit jedem Kunden, der Bürgergeld erhält, einen Kooperationsplan ab. 
In dieser gemeinsamen Erklärung halten wir fest, was Sie unternehmen wollen, um Ihre Ziele zu erreichen – z.B. die Arbeitsaufnahme. 

Auch die Schritte, die von Seiten des Jobcenters nötig sind, um Sie bei der Arbeitssuche bzw. der Wiedereingliederung in Arbeit zu unterstützen, werden darin notiert.

Ihre Frage war nicht dabei?


Weitere Antworten finden Sie unter:
handbookgermany.de/de/jobcenter