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Geld zum Wohnen

Für Mietwohnungen kann das Jobcenter die angemessene Miete (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) übernehmen. Auch wenn Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen, können die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Hierzu zählen unter anderem die Schuldzinsen sowie die Grundsteuer. Tilgungsraten können nicht übernommen werden.

Die Leistungen zum Wohnen sind nur für die Miete zu verwenden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird.

1. Bedarfe für Unterkunft

Besonderheiten: Karenzzeit für Unterkunftskosten

Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges werden die Kosten für die Unterkunft in tatsächlicher Höhe berücksichtigt (Karenzzeit). Somit wird durch das Jobcenter nicht geprüft, ob die Unterkunftskosten angemessen sind.

Angemessenheit

Ist Ihre Wohnung zu teuer, können nach der Karenzzeit nur noch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft anerkannt werden. Den restlichen Betrag müssen Sie dann selbst bezahlen. Welche Kosten dabei angemessen sind, richtet sich unter anderem nach der Familiengröße. Die Angemessenheitsgrenzen finden Sie in den Richtlinien des Landkreises Tirschenreuth unter einsehen:

Angemessenheitsgrenzen


2. Heizkosten

Anders als bei der Miete gilt die Karenzzeit bei den Heizkosten nicht. Somit muss von Anfang an geprüft werden, ob die Heizkosten angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen bei den Heizkosten sind ebenfalls in den Richtlinien des Landkreises Tirschenreuth geregelt.

Sofern Sie laufend Heizkosten-Abschläge incl. Kosten für Warmwasseraufbereitung zahlen, ergibt sich die Höhe der Heizkosten aus den Festsetzungen im Mietvertrag.

Wenn Sie Heizmaterial (z.B. Brennholz, Pellets, Öl) selbst beschaffen müssen, können die angemessenen Kosten für das Brennmaterial durch das Jobcenter gewährt werden. Hierfür müssen Sie das Jobcenter informieren und die Heizbeihilfe beantragen. Für die Beantragung verwenden Sie bitte den Vordruck “Antrag auf Heizkostenbeihilfe”, den Sie in den Downloads auf dieser Seite finden.

Den Antrag können Sie uns schriftlich oder über jobcenter.digital senden.

 

3. Umzug

Wenn Sie umziehen müssen, weil Ihre Wohnung beispielsweise zu teuer ist, lassen Sie sich bitte vor Unterschrift des neuen Mietvertrags von uns beraten. Nur so können finanzielle Nachteile vermieden werden. 
Bringen Sie zum Beratungsgespräch ein Mietangebot für die neue Wohnung (Quadratmeter, Grundmiete, Nebenkosten, Heizung) zur Prüfung mit.

Für einen notwendigen Umzug können wir evtl. die angemessene Kaution (als Darlehen) und angemessene Umzugskosten übernehmen. Auch hier müssen Sie zwingend vor Unterschrift des Mietvertrags beim Jobcenter vorsprechen.

Anträge / Formulare – Geld zum Wohnen

Gut zu wissen…

  • Wenn Sie eine Heizkostennachzahlung aus einer Jahresabrechnung zahlen müssen, können Sie die Übernahme durch das Jobcenter prüfen lassen. Reichen Sie die Abrechnung direkt über jobcenter.digital ein.
  • Wenn Sie keine laufenden Leistungen beziehen, ist im Einzelfall eine Übernahme der Kosten für das selbst beschaffte Brennmaterial möglich. Hierfür müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Unter anderem muss erfüllt sein, dass Sie den einmaligen Bedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln decken können.  Sprechen Sie bitte persönlich vor oder stellen Sie einen Neuantrag über jobcenter.digital.