Der Deutsche Bundestag hat das 13. SGB II Änderungsgesetz beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2026.
Die Grundsicherung wird weiterentwickelt, um Menschen in schwierigen Lebenslagen zuverlässig zu unterstützen.
Gleichzeitig wird der Grundsatz der Eigenverantwortung gestärkt: Menschen, die arbeiten können, sollen aktiv dabei mitwirken, möglichst schnell wieder eine Beschäftigung zu finden.
Was ist neu?
Mit der Änderung:
- wird die Vermittlung in Arbeit stärker in den Mittelpunkt gestellt,
- können Menschen gezielter unterstützt werden,
- erhalten Jobcenter mehr Möglichkeiten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern,
- werden Rechte und Pflichten klarer geregelt um Verlässlichkeit und Fairness zu gewährleisten.
Weitere Informationen zum Thema Grundsicherung finden sie auf der Website des bmas.